Häufige Fragen zur Dienstreiseversicherung (FAQs)
Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Diestreiseversicherung? Zu diesem Zweck haben wir Ihnen hier die FAQ (Frequently Asked Questions = Häufige Fragen) zusammengestellt, die die häufigsten Fragen zur Dienstreiseversicherung beantworten.
1. Wie sind die Mitarbeiter zu zählen?
2. Was ist, wenn ein Mitarbeiter länger als die versicherten Tage unterwegs ist?
3. Was ist, wenn sich im Laufe des Jahres meine Mitarbeiterzahl oder Reisetage verändern?
4. Können höhere Versicherungssummen individuell vereinbart werden und Sparten ausgeschlossen werden?
5. Muss die einzelne Reise/der einzelne Reisende noch gemeldet werden?
6. Was ist unter Unternehmen zu verstehen?
7. Sind elektronische Geräte Laptops, Handys etc. mitversichert?
8. Business Visitor: Sind mehrmalige Ein- und Ausreisen möglich?
9. Business Visitor: Ist eine Verlängerung des Aufenthaltes möglich?
10. Wie werden ambulante Behandlungen erstattet?
11. Sind Reisen in Krisen- bzw. Kriegsgebiete mitversichert?
12. Sind Familienmitglieder mitversichert?
13. Wie ist eine Geschäftsreise definiert?
14. Was bedeutet das Kumullimit?
15. Was ist im Schadensfall zu tun?
16. Wie lässt sich die richtige Prämie errechnen?
17. Was ist beim Ausfüllen des Deckungsauftrages zu beachten?
1. Wie sind die Mitarbeiter zu zählen?
Dazu gehören alle fest angestellten Personen des Unternehmens; Inhaber, Vorstände sowie Geschäftführer zählen ebenfalls dazu. Teilzeitkräfte sind anteilig zu berücksichtigen. Sollten Sie Berater, Werkstudenten oder Praktikanten beschäftigen, die Sie mitversichern wollen, berücksichtigen Sie diese bitte bei Ihrer Kalkulation. Belegschaften mit Mitarbeitern, die älter als 65 Jahre sind, können nach Anfrage bei der Europäischen versichert werden.
2. Was ist, wenn ein Mitarbeiter länger als die versicherten Tage unterwegs ist?
Der Versicherungsschutz endet am 31./90. bzw. 180 Tag (je nach abgeschlossenem Tarif). Sollte das Unternehmen regelmäßig längere Aufenthaltsdauern bei Mitarbeitern auf Dienstreisen haben, so empfiehlt sich der Abschluss einer individuellen Versicherung bei der Europäischen.
3. Was ist, wenn sich im Laufe des Jahres meine Mitarbeiterzahl oder Reisetage verändern?
Sofern sich daraus eine Gefahrerhöhung (z.B. bei Erhöhung der Zahl der Mitarbeiter des Unternehmens, Überschreitung der Gesamtreisetage pro Jahr) ergibt die zu einer Einstufung in einen anderen Tarif führen würde, ist diese unverzüglich anzuzeigen. Der Tarif wird dementsprechend angepasst.
4. Können höhere Versicherungssummen individuell vereinbart werden und Sparten ausgeschlossen werden?
Es handelt sich um ein festes Leistungsbündel als RundumSorglos Business Paket für die Absicherung auf Dienstreisen. Bei abweichendem Bedarf ist es jedoch möglich, individuelle Angebote für eine Corporate Travel Insurance der Europäischen zu erhalten.
5. Muss die einzelne Reise/der einzelne Reisende noch gemeldet werden?
Es ist nicht mehr notwendig, die Reisen oder Reisenden einzeln zu melden, da alle Mitarbeiter eines Unternehmens (= rechtlich selbstständige Einheit) versichert werden. Sollten die ursprünglich genannten Mitarbeiterzahlen sich so erhöhen, dass eine Eingruppierung in einen anderen Tarif erforderlich wird, ist dieses unverzüglich anzuzeigen.
6. Was ist unter Unternehmen zu verstehen?
Unter Unternehmen verstehen wir eine rechtlich selbstständige Einheit. Es ist möglich, dass verschiedenen rechtlich selbstständigen Einheiten unter einer Holding jeweils eigenständig Versicherungsschutz erhalten.
7. Sind elektronische Geräte Laptops, Handys etc. mitversichert?
Grundsätzlich sind elektronische Geräte wie z.B. Handy, Laptop, Aufnahmegeräte als mitgeführtes Reisegepäck bis zu 50 % der Versicherungssumme versichert. Entschädigt wird der Zeitwert.
8. Business Visitor: Sind mehrmalige Ein- und Ausreisen möglich?
Mehrmalige Ein- und Ausreisen sind nicht möglich, versichert ist nur eine durchgehende Reise- / Aufenthaltsperiode von bis zu 31 Tagen in Deutschland.
9. Business Visitor: Ist eine Verlängerung des Aufenthaltes möglich?
Auch hier gilt der Versicherungsschutz endet mit dem 31. Tag. Sollte sich jedoch während des Aufenthaltes herausstellen, dass eine Verlängerung des Aufenthaltes notwendig wird (z.B. Verlängerung eines Projektes u.ä.), so sollten Sie bei der Europäischen anfragen. Voraussetzung ist aber, dass noch kein Versicherungsfall eingetreten ist.
10. Wie werden ambulante Behandlungen erstattet?
Bei ambulanten Behandlungen erfolgt keine direkte Abrechnung der Kosten zwischen dem Leistungserbringer (z.B. Arzt) und der EUROPÄISCHEN. Die versicherte Person muss die Rechnung zunächst begleichen und reicht diese dann zusammen mit evtl. weiteren Rechnungen (z.B. Medikamente) bei der EUROPÄISCHEN ein.
11. Sind Reisen in Krisen- bzw. Kriegsgebiete mitversichert?
Reisen in Kriegs- und Krisengebiete sind nicht mitversichert. Sie können ggf. und nur auf Einzelanfrage unter genauer Angabe des Ortes, der Aufenthaltsdauer und der Tätigkeit der zu versichernden Person(en) von uns versichert werden. Aktuelle Informationen, welche Gebiete wir als Kriegs- und Krisengebiete im Sinne unserer Versicherungsbedingungen betrachten, finden Sie unter www.europeiska.com/templates/euro_page.asp (nur Englisch).
12. Sind Familienmitglieder mitversichert?
Da es sich um eine reine Dienstreise-Versicherung handelt, ist die Mitversicherung von Familienmitgliedern nicht vorgesehen. Falls Versicherungsschutz benötigt wird, bietet die Europäische entsprechende Produkte.
13. Wie ist eine Geschäftsreise definiert?
Eine Dienstreise ist die vom Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) angeordnete vorübergehende berufliche Abwesenheit der versicherten Person von ihrem ständigen Wohnort oder Ort der regulären Arbeitsstätte. Fahrten und Gänge am ständigen Wohnort oder am Ort der regulären Arbeitsstätte, sowie zwischen diesen Orten, gelten nicht als Dienstreisen. Fahrten zur Tätigkeit an überwiegend verschiedenen Arbeitsstätten (Einsatzwechseltätigkeit) gelten ebenfalls nicht als Dienstreise.
14. Was bedeutet das Kumullimit?
Sind mehrere versicherte Personen (Geschäftsreisende eines Unternehmens) von einem gemeinsamen Unfallereignis betroffen (z.B. Flugzeugabsturz), so gilt insgesamt das im Versicherungsschein genannte Kumullimit als Höchstsumme der Versicherungsleistungen. Überschreitet die Summe der Ansprüche dieser versicherten Personen den vereinbarten Betrag, so wird die Leistung für jede einzelne versicherte Person im Verhältnis der Summe der vertraglichen Einzelansprüche zu diesem Betrag gekürzt.
15. Was ist im Schadensfall zu tun?
Hinweise finden Sie auf dem entsprechenden Merkblatt, welches Sie hier herunterladen können:
Dienstreiseversicherung Merkblatt für den Geschäftsreisenden
16. Wie lässt sich die richtige Prämie errechnen?
Informieren Sie sich zunächst über den gewünschten Versicherungsumfang: es werden zwei Basispakete und ein Zusatzpaket angeboten. Überprüfen Sie dann, welcher Tarif nach Unternehmensgröße (Gesamtzahl der Mitarbeiter) und Gesamtzahl der Reisetage im Unternehmen in Frage kommt. Hat das Unternehmen z.B. 20 Mitarbeiter und nicht mehr als 500 Reisetage im Jahr, so wählen Sie Tarif CTIR20 mit einer Jahresprämie von 915,00. Hat das Unternehmen 20 Mitarbeiter und mehr, z.B. 600 Reistage, so gilt Tarif CTIR30 mit einer
Jahresprämie von 1.190,00.
Eine genaue Prämienübersicht finden Sie im Antrag zur Dienstreiseversicherung
17. Was ist beim Ausfüllen des Deckungsauftrages zu beachten?
Bitte füllen Sie den Deckungsantrag vollständig und richtig aus und informieren Sie sich über die anfragepflichtigen bzw. nicht versicherbaren Risiken.
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